Hausordnung der Volksschule Zwentendorf

1. Allgemeines
a) Aufsicht
Die Schüler/innen werden in der Schule beaufsichtigt. Die Beaufsichtigung beginnt eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn und endet unmittelbar nach Unterrichtsende beim Verlassen der Schule.
In den Freizeiteinheiten wird die Aufsicht von den Freizeitpädagog/innen übernommen.
b) Entschuldigung und Fernbleiben vom Unterricht
Bei jeder Verhinderung an der Teilnahme am Unterricht muss die/der Klassenlehrer/in bis kurz vor Unterrichtsbeginn informiert werden. Dies muss per SchoolFox erfolgen. Für 2 oder mehr Tage ist nur auf Verlangen eine schriftliche Entschuldigung nachzubringen.
c) Vor dem Unterricht
Die Zeit vor dem Unterricht von 07:20 bis 07:35 Uhr ist für die Einstimmung und Vorbereitung auf den Vormittag da. Sie gehört den Kindern. Die Eltern werden daher gebeten, in dieser Zeit keine Gespräche mit der/dem Lehrer/in zu führen. Gesprächstermine bitte immer mit der/dem Lehrer/in vorher vereinbaren.
2. Aufenthalt im Schulhaus
a) Frühaufsicht
Das Schulhaus ist ab 07:00 Uhr geöffnet.
Die Schüler/innen werden bis 07:20 Uhr mittels Gangaufsicht in der jeweiligen Klasse beaufsichtigt.
b) Unterrichtsbeginn
Der Unterricht beginnt um 07:35 Uhr.
c) Pause
In der großen Pause dürfen sich die Schüler und Schülerinnen in den Klassenräumen oder am Gang aufhalten. Gegenseitige Besuche sind gestattet, können jedoch im Einzelfall untersagt werden. An fix festgelegten Tagen wird auch der Schulhof oder der Spielplatz besucht. Die Klassen gehen immer gemeinsam hinaus.
d) Unterrichtsende
Die Schüler dürfen vom Unterricht – gleich, wo dieser stattfindet – nicht vor dem stundenplanmäßigen Unterrichtsschluss entlassen werden.
e) Vorzeitiges Entlassen
Aus wichtigen Gründen ist eine Entlassung von Kindern vor dem stundenplanmäßigen Unterrichtsschluss unter folgenden Bedingungen möglich:
- Vorlage einer schriftlichen Mitteilung durch die Erziehungsberechtigten mit Begründung (SchoolFox)
- Persönliches Abholen durch die Erziehungsberechtigten
Bei Erkrankung des Kindes während des Unterrichts werden die Eltern telefonisch informiert.
Das Kind muss dann so rasch wie möglich von den Eltern oder anderen berechtigen Personen abholt werden.
f) Mittagspause
Für Schüler/innen der Regelklassen ist der Aufenthalt im Schulhaus zwischen dem Vor- und dem Nachmittagsunterricht nicht gestattet. Der Aufenthalt kann in Ausnahmefällen von der/dem Schulleiter/in gestattet werden. Sollten sich die Kinder nicht entsprechend verhalten, können diese von der Schulleiterin, einer Lehrperson oder dem Schulwart aus dem Haus gewiesen werden.
g) Vergessene Schulsachen
Nach dem Ende des Unterrichts werden die Klassenzimmer versperrt, vergessene Schulsachen können nicht mehr geholt werden.
3. Ordnung im Schulhaus
a) Einrichtungen und Anlagen
Einrichtungsgegenstände der Schule sind sorgfältig zu behandeln.
WC-Anlagen müssen sauber gehalten werden.
Vor Betreten des Schulhauses sind grob verschmutzte Schuhe zu reinigen
Bibliotheksbücher müssen achtsam behandelt werden, bei Verlust wird ein Ersatzbeitrag von EUR 5,00 eingehoben.
Die Mülltrennung ist zu beachten.
Während des Aufenthaltes im Schulhaus müssen Hausschuhe mit heller oder nicht abfärbender Sohle getragen werden.
Im Turnsaal müssen Hallenschuhe oder Gymnastikschuhe getragen werden.
Am Ende des Unterrichtstages müssen die Sessel hochgestellt werden.
b) Wertgegenstände
Für persönliches Eigentum sind die Schüler/innen selbst verantwortlich. Mitgebrachte Geldbeträge und Wertgegenstände sind sicher zu verwahren (Geldbörse, Schultasche o.Ä.). Es ist nicht ratsam diese in den Räumen der Schule unbeaufsichtigt liegen zu lassen. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung.
c) Mobiltelefone - Smartwatches
Mobiltelefone und Smartwatches können im ausgeschalteten Zustand in der Schultasche mitgeführt werden. Der Gebrauch von Mobiltelefonen und Smartwatches ist im gesamten Schulareal für Schüler/innen sowohl während des Unterrichts als auch in den Pausen verboten.
Ausnahme: nach Erlaubnis der Lehrkräfte oder Freizeitpädagog/innen zur Verwendung im Unterricht oder für Notfälle.
Bei Nichtbeachtung dieser Regel wird das Mobiltelefon oder die Smartwatch von der/dem Klassenlehrer/in verwahrt und nach Unterrichtsende wieder ausgehändigt.
d) Gefährliche Gegenstände
Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, Spielsachen, die den Schulbetrieb stören, dürfen nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind der/dem Lehrer/in auf Verlangen zu übergeben und werden nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
e) Vorschriften zu Corona
Corona-Regelungen werden über das Gesundheitsministerium, das Bildungsministerium oder die Bildungsdirektion bekannt gegeben und sind zu befolgen.
Beschlossen im Schulforum vom 19. Oktober 2022